Tragfähigkeiten

In den sicherheitstechnischen Vorschriften wird für Ketten nach EN 818-6 - 4 bei den Tragfähigkeiten unterschieden, ob die Ketten erneuert werden, wenn

  1. diese eingesetzt werden, bis der nächst kleinere Nenndurchmesser erreicht ist (also z.B. 10 mm auf 8 mm reduziert), oder
  2. der Nenndurchmesser um 10% abgenommen hat (also z.B. 10 mm - 10% = 9 mm)

Da im 2. Fall die Ketten früher ersetzt werden müssen als im 1. Fall, sind die Tragfähigkeiten im 2. Fall höher.

Alle anderen Ketten dürfen nur entsprechend DIN 685 eingesetzt werden.

Damit ergeben sich 4 unterschiedliche Tragfähigkeitstabellen:

  1. Tragfähigkeit DIN 32891 Güteklasse 2 und Armco
  2. Tragfähigkeit EN 818-6 - 4, Einsatz bis Reduzierung des Durchmessers zum nächstkleineren
  3. Tragfähigkeit EN 818-6 - 4, Einsatz bis Abnahme des Nenndurchmessers um 10%
  4. Tragfähigkeit Rostfreie-Baukastensystem Güteklasse 5

Diese werden im folgenden in der gleichen Reihenfolge dargestellt. Dabei wird unterschieden, ob die Ketten

  1. im geraden Strang, mit unterschiedlicher Strangzahl, dabei mit unterschiedlichen Neigungswinkeln, oder
  2. im Schnürgang, mit unterschiedlicher Strangzahl, ebenfalls mit unterschiedlichen Neigungswinkeln
verwendet werden.

Für alle Ketten und Güteklassen gilt:
Für den Einsatz kommen die Tragfähigkeiten zur Anwendung, die auf den Kettenanhängern eingeschlagen sind. Wir bitten um Kontrolle vor Verwendung.