Heben mit Rundstahlketten

Bei Rundstahlketten wird unterschieden zwischen ungeprüften, geprüften und kalibrierten Ketten. Geprüfte Ketten haben wäh-rend der Fertigung eine Kraft erfahren, die zwischen der Tragfähigkeit und der Mindestbruchkraft liegt. Durch das Aufbringen der Prüfkraft auf die Kette wird sichergestellt, dass die Kette bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sich weder längt noch reißt. Sollte die Kette im Einsatz mit einer Kraft belastet werden, die oberhalb der Prüfkraft liegt, kommt es zu einer plastischen Verformung, die bis zum Bruch mindestens 15% betragen muss (gilt nicht für gehärtete Ketten). Der Anwender hat damit eine optische Prüfmöglichkeit für eine Überlastung der Kette. Geprüfte Ketten sind zum Heben von Lasten geeignet. Kalibrierte Ketten sind geprüft und feintoleriert und eignen sich zum Lauf über Kettenräder.

Geprüfte Ketten z.B. nach DIN 763 oder DIN 766 sind zum Heben von Lasten geeignet. Ketten nach DIN 763 sind jedoch nur für statische Aufhängungen zugelassen, dürfen also nicht als Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel oder Tragmittel im Sinne von DIN 15003 in Verbindung mit Kranen oder Hebezeugen, damit nicht für dynamische Hebevorgänge aller Art, verwendet werden.

Ketten nach DIN 766 sind für alle Hebevorgänge, auch dynamische, zugelassen.

Ketten nach DIN 5685 ohne Belastungstest dürfen nicht als Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel oder Tragmittel im Sinne von DIN 15003 in Verbindung mit Kranen oder Hebezeugen, also nicht für Hebevorgänge aller Art, verwendet werden. Die Ketten sind nicht auf Festigkeit im Sinne von DIN 685-3 geprüft. DIN 5685 sieht jedoch in allen 3 Teilen in den jeweiligen Anhängen eine rechnerische, statische Belastbarkeit vor. Sollten diese Ketten statisch belastet werden, z.B. als Aufhängung für Beleuchtungskörper, Blumenampeln oder ähnliches, so liegt die alleinige Verantwortung hierfür beim Benutzer. Für geprüfte Ketten kann ein entsprechendes Werkszeugnis nach EN 10204 3.1 B ausgestellt werden.

Wir liefern Ketten aus unterschiedlichen Werkstoffen: Normalstahl, legierter Stahl, nicht-rostender Stahl, hitzebeständig, amagnetisch, verschleißfest etc., in den Oberflächen naturschwarz, blank, feuerverzinkt, galvanisch verzinkt, blacoat, protecoat, kunststoff-beschichtet, und bituminiert.

Im Folgenden sind einige allgemeine Hinweise zur Nutzung von Rundstahlketten aufgeführt. Diese ersetzen nicht die für die jeweiligen Ketten geltenden Montage-, Wartungs- und/oder Gebrauchsanleitungen. Die folgenden Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Verwendung von Rundstahlketten zum Heben von Lasten nur, wenn Ketten eine Teilung von t = 3 d haben und nach DIN 685 geprüft sind. Es muss ein entsprechendes Werkszeugnis vorliegen
  • Keine chemischen Einflüsse (Ausnahme: Ketten aus geeigneten Werkstoffen)
  • Niemals an gehärteten Ketten/Bauteilen schweißen
  • Niemals schweißen an Ketten/Bauteilen Güteklasse 3 – 10
  • Tragfähigkeitsabfall bei Spreizwinkeln beachten
  • Tragfähigkeitsabfall bei Temperaturen < 0°C und > 100°C beachten
  • Bei Ketten ab Güteklasse 3 keine Erwärmung über 400°C
  • Bei Ketten Grad 100 keine Erwärmung über 200°C
  • Kettenglieder nicht auf Biegung beanspruchen
  • Ketten, die zum Heben von Lasten eingesetzt werden, müssen in regelmäßigen Abständen vom Verwender auf Verformungen, Risse, Kerben und andere Beschädigungen geprüft werden. Beschädigte Ketten müssen sofort außer Betrieb genommen werden. Zeitlicher Abstand der Prüfungen richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten, darf jedoch keinesfalls 1 Jahr überschreiten
  • Veränderungen der Oberflächen verändern die mechanischen Eigenschaften
  • Wenn Ketten über Räder laufen, kann ein einwandfreier Lauf nur garantiert werden, wenn die Ketten auf die Räder aufkalibriert werden